Aufgabe 10 · Kontoeröffnung und Kontoführung für Firmenkunden
Erweiterte Legitimationsprüfung für die Beckendorf Logistikpark GmbH
Situation
Katja Beckendorf, geschäftsführende Gesellschafterin der Beckendorf Logistikpark GmbH, möchte für das Unternehmen ein Geschäftskonto bei der Reesberg Geschäftsbank AG eröffnen. An der Gesellschaft ist neben ihr mit 70 % der Geschäftsanteile auch Torge Wendtland mit 30 % der Geschäftsanteile beteiligt.
Teilfrage 1 von 3
Welche Voraussetzung macht eine Person zur wirtschaftlich berechtigten Person eines Unternehmens im Sinne des Geldwäschegesetzes?
Teilfrage 2 von 3
Katja Beckendorf hält 70 % und Torge Wendtland 30 % der Geschäftsanteile der Beckendorf Logistikpark GmbH. Wer zählt hier als wirtschaftlich Berechtigte oder wirtschaftlich Berechtigter im Sinne des Geldwäschegesetzes?
Teilfrage 3 von 3 · Genau 2 auswählen
Welche 2 zusätzlichen Prüfschritte schreibt das Geldwäschegesetz bei der Kontoeröffnung für die Beckendorf Logistikpark GmbH über die reine Prüfung des Handelsregisterauszugs hinaus vor?